Beteiligungslösung vs Verlegerrecht

Die vom deutschen Gesetzgeber inzwischen umgesetzte Beteiligungslösung (Verlagsbeteiligung) wirft eine juristischer Fragen und damit rechtlicher Unsicherheiten auf. Vor allem bleibt das Grundproblem bestehen, dass die Verlagsbeteiligung die Anteile der Autor:innen verringert. Damit wird der Grundkonflikt um das konkurrierende rechtliche Verständnis um die Beteiligung an gesetzlichen Vergütungen zwischen Autor:innen und Verlagen nicht aufgelöst. Nur ein eigenes Verlagsrecht als von den Autoren getrennte Rechtsposition kann diesen Konflikt aufheben.

Die nicht sehr aussichtsreiche Hoffnung, dass die Verlagsbeteiligung die alten Quotenteilungen bei den gesetzlichen Vergütungsansprüchen wie vor 2015 (Reprobel-Urteil des EuGH) wieder herstellen würde, hat sich mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie in das UrhG bereits zerschlagen. Der Gestzgeber hat ein Verhältnis von 2/3 (Autor:innen) zu 1/3 (Verlage) fest vorgegeben. Für Verlage aus den Bereichen Bildung, Fachbuch oder Wissenschaft ist das keine gute Nachricht.

Die Gegenüberstellung von Beteiligungslösung und Verlagsrecht zeigt klar und eindeutig die problematische, rechtliche Grundpostion der Beteiligungslösung und die deutliche rechtliche Absicherung durch ein Verlagsrecht.